Recycling

Der Einzelhandel ist darauf angewiesen, dass neben Nahrungsmitteln auch andere natürliche Rohstoffe wie Holz, Metalle oder Wasser langfristig verfügbar bleiben. Er setzt sich daher für den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen  in der gesamten Wertschöpfungskette ein – von der Rohstoffgewinnung über die umweltgerechte Entsorgung bis hin zum Recycling.

Der Einzelhandel bekennt sich zu seiner Produktverantwortung, wie sie das Kreislaufwirtschaftsgesetz definiert.  Im Vordergrund stehen dabei die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch.  Der Handel hat maßgeblich am Aufbau flächendeckender Rücknahme- und Verwertungsstrukturen in Deutschland mitgewirkt, das heute international  als Vorreiter des Wertstoffrecyclings gilt.

Abfallmanagement

Abfallvermeidung und Recycling genießen im  Einzelhandel aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einen großen Stellenwert. Den größten Anteil am Abfall haben Papier, Pappe, Kartonagen (PPK), Kunststofffolien, Holz und Metallschrott. Zusammen mit den im Lebensmittelhandel zurückgenommenen bepfandeten Einweggetränkeverpackungen machen diese Wertstoffe mehr als die Hälfte des Abfalls aus. Dieser Anteil wird vollständig verwertet.

Verpackungen

Die Verpackungsverordnung verpflichtet die deutsche Wirtschaft , Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken. Mit dem Dualen System haben Handel und Industrie ein flächendeckendes, bundesweites System der haushaltsnahen Erfassung von Verpackungen aus fast allen Materialen geschaffen. Über die Produzentenverantwortung für Verpackungen werden heute pro Jahr ca. 5,8 Mio. t Wertstoffe einer Verwertung zugeführt. Seit 1991 stieg die Verwertungsquote von Verkaufsverpackungen aus Privathaushalten von 37,3 % auf 95,6 %. Gleichzeitig wurden lt. Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) die Kosten für das System in den letzten 20 Jahren halbiert.

Elektroaltgeräte

Die Rücknahme von Elektroaltgeräten (EAG) hat im deutschen Einzelhandel Tradition. Bundesweit nehmen seit Jahren große Handelshäuser auf freiwilliger Basis Elektroaltgeräte zurück. Obwohl es hierzu in der Vergangenheit keine gesetzliche Verpflichtung gab, betrachten dies die Händler als wichtigen ökologischen Beitrag und als Service am Kunden.  Auf diese Weise konnte der Handel mit dazu beigetragen, dass lt. UBA das EU-Ziel für 2016 (45 Prozent) bereits 2010 erreicht wurde. Ab 24. Juli 2016 gilt in Deutschland  eine Rücknahmepflicht für EAG.